AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1 Geltung der Bedingungen

1.1. Die Annahme und Durchführung aller Aufträge der Firma SL-TecH2 GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund der Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der (Werk-)Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen. Widersprüchen des Bestellers und den Hinweisen auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

1.2. Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Besteller und der Firma SL-TecH2 GmbH zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich nieder zu legen. Änderungen oder Erweiterung des geschlossenen Vertrages, bedürfen ebenfalls der Schriftform. Sollten mit einer Vertragsänderung oder –erweiterung ein Mehraufwand verbunden sein, der nicht im Vertrag berücksichtigt wurde, so kann SL-TecH2 GmbH die hierfür anfallenden Kosten dem Auftraggeber in Rechnung stellen.

1.3. Bei speziellen Aufträgen können separate Vereinbarungen zu den AGB mit SL-TecH2 GmbH getroffen werden, diese sind nur gültig, wenn sie von SL-TecH2 GmbH ausdrücklich angenommen und schriftlich dokumentiert werden.

 

2 Lieferung

2.1. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

2.2. Die Mitarbeiter der Firma SL-TecH2 GmbH sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung hinaus gehen.

2.3. Bei Leistungserbringung beim Auftraggeber, hat dieser die erforderlichen Hilfsmittel zu stellen  und auf die Einhaltung der behördlichen Vorschriften (Unfallverhütung, Umweltschutz etc.) zu achten.

 

3 Preise

3.1. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung der Firma SL-TecH2 GmbH genannten Preise zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.

3.2. Ansprüche aufgrund von ausgelaufenen, ehemals geschlossenen Verträgen von SL-TecH2 GmbH werden nicht anerkannt.

3.3. SL-TecH2 GmbH behält sich das Recht vor, Preise und diese AGB unter Berücksichtigung angemessener Kündigungsfristen zu ändern.

 

4 Leistungszeit

4.1. Leistungstermine, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.

4.2. Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die der Firma SL-TecH2 GmbH die (Werk-)Leistungen nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten der Firma SL-TecH2 GmbH oder deren Unterlieferanten eintreten – hat die Firma SL-TecH2 GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Firma SL-TecH2 GmbH, die (Werk-)Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. SL-TecH2 GmbH wird dem Auftraggeber Leistungs-verzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.

4.3. Die Firma SL-TecH2 GmbH ist zu Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn, die Teilleistung ist für den Besteller nicht von Interesse.

4.4. Die Einhaltung der Leistungsverpflichtungen der Firma SL-TecH2 GmbH setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers voraus.

4.5. Kommt der Besteller in Annahmeverzug, so ist die Firma SL-TecH2 GmbH berechtigt, Ersatz des entstehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr auf den Besteller über.

 

5 Sicherheiten

5.1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die der Firma SL-TecH2 GmbH aus jedem Rechtsgrund gegen den Besteller jetzt oder künftig zustehen, werden der Firma SL-TecH2 GmbH die folgenden Sicherheiten gewährt, die sie auf Verlangen nach ihrer Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen mehr als 20% übersteigt.

5.2. Die von der Firma SL-TecH2 GmbH bei der Erstellung des Werkes verwendeten (Ersatz-) Teile bleiben bis zur Erfüllung aller Forderungen nach Maßgabe des Absatzes 1 Eigentum der Firma SL-TecH2 GmbH.

5.3. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für die Firma SL-TecH2 GmbH als Herstellerin, jedoch ohne Verpflichtungen für sie. Erlischt das (Mit-)Eigentum der Firma SL-TecH2 GmbH durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Bestellers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf die Firma SL-TecH2 GmbH übergeht. Der Besteller verwahrt dabei das (Mit-)Eigentum der Firma SL-TecH2 GmbH unentgeltlich. Sachen, an der der Firma SL-TecH2 GmbH nach den vorstehenden Bestimmungen (Mit-)Eigentum zusteht, werden im Folgenden als „Vorbehaltsware“ bezeichnet.

5.4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers – insbesondere Zahlungsverzug – ist die Firma SL-TecH2 GmbH berechtigt, vom Vertag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.

 

6 Zahlungsbedingungen

6.1. Soweit nichts anderes vereinbart, sind die Rechnungen der Firma SL-TecH2 GmbH innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Die Firma SL-TecH2 GmbH ist dabei berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Bestellers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und sie wird den Besteller über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die Firma SL-TecH2 GmbH berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

6.2. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Firma SL-TecH2 GmbH über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck von dem jeweiligen Kreditinstitut gutgeschrieben wird.

6.3. Gerät der Besteller in Verzug, so ist die Firma SL-TecH2 GmbH berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an, Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz als Schadensersatz zu verlangen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Besteller eine geringere Belastung nachweist; der Nachweis eines höheren Schadens durch die Firma SL-TecH2 GmbH ist zulässig.

6.4. Der Besteller ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängel, Rügen oder sonstige Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Besteller jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.

 

7 Abnahme

7.1. Nach Beendigung der von der Firma SL-TecH2 GmbH geschuldeten (Werk-) Leistungen ist der Besteller verpflichtet, dem zuständigen Vertreter der Firma SL-TecH2 GmbH in einem Montagezettel die geleisteten Stunden und gegebenenfalls verwendeten Ersatzteile sowie eine eventuell angefallene Übernachtungspauschale zu bestätigen. Der Montagezettel gilt gleichzeitig als Protokoll über die insofern erfolgte förmliche Abnahme.

 

8 Geheimhaltung

8.1. Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrages verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder dem Dritten bereits bekannt sind. Dritte sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen wie Freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc.

8.2. Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, Vertraulichkeit über den Inhalt dieses Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren.

8.3. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

 

9 Haftung

9.1. Schadenersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

9.2. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet jedoch die Firma SL-TecH2 GmbH für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des nachweislich entstandenen Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, Schadenersatzansprüche Dritter sowie auch sonstige unmittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sei denn, ein von der Firma SL-TecH2 GmbH garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt es gerade, den Besteller gegen solche Schäden abzusichern.

9.3. Die Haftungsbeschränkungen und –ausschlüsse in den Absätzen 1 und 2 gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens der SL-TecH2 GmbH entstanden sind sowie bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

9.4. Soweit die Haftung der Firma SL-TecH2 GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies ebenfalls für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Firma SL-TecH2 GmbH.

 

10 Gewährleistung

10.1. SL-TecH2 GmbH gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen und Produkte frei von Sach- oder Rechtsmängeln sind. Vertragsbestandteil ist die Leistungsbeschreibung und der Einsatzsatzzweck. Die vom Auftraggeber genannten Daten und Richtlinien werden nicht überprüft und SL-TecH2 GmbH haftet nicht aus hieraus resultierenden Schäden.

10.2. Bei Anlieferung erkennbare Mängel müssen innerhalb von fünf Werktagen in Form einer schriftlichen Aufstellung und Beschreibung der Mängel bei SL-TecH2 GmbH gerügt werden. Ist die Rüge verspätet oder unterbleibt, dann verliert der Vertragspartner seine Ansprüche wegen etwa vorhandener Mängel der Kaufsache. Versteckte Mängel sind spätestens fünf Werktage nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen.

10.3. Jegliche Bearbeitung einer Mängelanzeige durch SL-TecH2 GmbH, insbesondere auch die Untersuchung der Ware nach Rücksendung durch den Vertragspartner, bedeutet in keinem Falle ein Verzicht auf die Einhaltung der Rügeobliegenheiten des Vertragspartners.

 

11 Urheber- und Nutzungsrechte

11.1. Alle Urheber- und Miturheberrechte an den von SL-TecH2 GmbH erstellten Dokumenten (Prüfberichte, Protokolle etc.) verbleiben bei SL TecH2 GmbH.

11.2. Die Verwendung von SL-TecH2 GmbH erstellten Dokumenten ist nur zum vereinbarten Zweck gestattet. Für einen weiteren Einsatz oder Veröffentlichung von Dokumenten und Gegenständen ist eine schriftliche Genehmigung von SL-TecH2 GmbH zwingend erforderlich.

 

12 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

12.1. Für die gesamten Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Besteller und der Firma SL-TecH2 GmbH gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmung des UN-Kaufrechts findet keine Anwendung.

12.2. Soweit der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Stuttgart ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

12.3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.